Ergänzende Ressource zur Lektion „Fleeceware: Apps mit versteckten Abokosten“ – Kurs Online-Sicherheit
Versteckte Abos in Apps sind keine Schadsoftware (Malware). Gemeint ist eine App, die etwas Banales leistet, dafür über ein Abo sehr viel verlangt – ein Abo, das leicht abgeschlossen und schwer bemerkt wird – und sich dabei die ganze Zeit an die Regeln des App-Stores hält.
Im Englischen heißt das „Fleeceware“, von „to fleece“, jemanden ausnehmen. Keine deutsche Behörde verwendet das Wort. Die deutschen Quellen sprechen von Abofallen, und die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt den Kern genau: „Abofallen tarnen sich als kostenlose Internetdienste, die sich bei genauem Hinsehen als teure Angelegenheit entpuppen.“ Die Seite der Polizei meint nicht speziell Apps, aber der Mechanismus ist derselbe.
Der Kerngedanke: Das Risiko ist hier nicht technisch, deshalb verhindert es auch keine Sicherheitseinstellung. Was es verhindert, ist ein Blick in die Liste Ihrer Abos – ein Bildschirm, den die meisten Menschen noch nie geöffnet haben.
A. Warum das wichtig ist
Die anderen Ressourcen dieses Kursabschnitts beschreiben Apps, die etwas tun, was sie nicht tun sollten. Diese hier ist anders: Die App tut genau das, was sie ankündigt, verlangt dafür einen Preis, der in keinem Verhältnis zur Leistung steht, und setzt darauf, dass ein Abo leichter abzuschließen als zu bemerken ist.
Das ist kein Sicherheitsproblem im üblichen Sinn. Nichts wird gestohlen, nichts wird beschädigt. Es ist ein Problem der Gestaltung, und es funktioniert, weil die Abo-Mechanik in beiden großen App-Stores den Anbieter begünstigt.
Was die Verbraucherzentralen dazu sagen
Die Verbraucherzentrale beschreibt das typische Muster ohne Umschweife: „Der kostenlose Monat ist vorbei, und das Abo verlängert sich automatisch – oft zu einem überraschend hohen Preis.“ Und weiter: „Die Kündigung versteckt sich dann im Kleingedruckten oder ist gar nicht online möglich.“ Bei Apps sind es oft nicht einmal dreißig Tage, sondern drei.
Auch klicksafe erinnert daran, dass viele „Gratis-Apps“ zusätzliche Funktionen über In-App-Käufe anbieten: „‚Kostenlos‘ bedeutet daher nicht immer, dass keine Kosten auf Sie zukommen können.“
Was in Deutschland rechtlich gilt
Zwei Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sind hier nützlich zu kennen – eine für den Abschluss, eine für die Kündigung.
Beim Abschluss: Wer online einen kostenpflichtigen Vertrag eingeht, muss das ausdrücklich bestätigen. Läuft die Bestellung über eine Schaltfläche, muss diese nach § 312j BGB mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer ebenso eindeutigen Formulierung beschriftet sein; sonst kommt der Vertrag nicht zustande. Die Polizeiliche Kriminalprävention fasst das so zusammen: „Deutsche Anbieter von Internetseiten müssen Bezahl-Inhalte mittels eines deutlich erkennbaren Buttons kennzeichnen.“ Und sie ergänzt: „Dies gilt jedoch nicht für Angebote auf ausländischen Servern.“
Bei der Kündigung: Seit Juli 2022 gilt § 312k BGB. Die Verbraucherzentrale fasst zusammen: „Seit Juli 2022 sind Unternehmen verpflichtet, auf ihren Webseiten einen Kündigungsbutton anzubieten“. Das Gesetz schreibt die Beschriftung vor: „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung. Die Schaltfläche führt zu einer Bestätigungsseite mit einem zweiten Knopf, etwa „jetzt kündigen“; beides muss „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“. Und: „Nach der Kündigung müssen Sie eine elektronische Bestätigung erhalten.“ Fehlt der Kündigungsbutton oder ist er unzulässig gestaltet, können Sie den Vertrag nach dem Gesetz „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen“. Verträge, die sich automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, dürfen nach Angaben der Verbraucherzentrale höchstens eine Kündigungsfrist von einem Monat haben.
Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2026 (Az. I ZR 200/25) klargestellt, dass die Bestätigungsseite allein der Kündigung dient: Hinweise auf Alternativen, etwa das Angebot, den Vertrag zu pausieren statt zu kündigen, haben dort nichts zu suchen. Wenn Ihnen auf einer Kündigungsseite solche Ablenkungen begegnen, wissen Sie also: Genau das soll das Gesetz verhindern.
Ein ehrlicher Hinweis: Das Gesetz spricht von Verträgen, die „über eine Webseite“ geschlossen werden. Wir haben keine offizielle deutsche Quelle gefunden, die erklärt, wie diese Regeln auf Abos anzuwenden sind, die über den App Store von Apple oder über Google Play abgerechnet werden. Für diese Abos ist der sichere Weg der über den Store, wie weiter unten beschrieben. Auf europäischer Ebene plant die EU-Kommission mit dem „Digital Fairness Act“ weitere Regeln gegen Abofallen, unter anderem, dass „Kündigungen genauso einfach und sichtbar sein müssen wie das ursprüngliche Abschließen eines Vertrags“. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist das Vorhaben aber „noch nicht beschlossen“; einen ersten Entwurf erwartet sie für Herbst 2026.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
B. Die wichtigsten Begriffe
Sechs Gedanken dazu, wie die Abbuchung zustande kommt.
Eine App, die viel für wenig verlangt
Eine App, deren Preis weit über dem Wert dessen liegt, was sie leistet – meist über ein Abo, das sich automatisch verlängert. Im Englischen: Fleeceware.
Warum das für Sie wichtig ist: Das ist legal, in beiden offiziellen App-Stores zu finden und verstößt in der Regel nicht gegen deren Richtlinien. Deshalb hält die Prüfung im Store es nicht auf.
Die kurze Testphase
Drei Tage sind üblich. Das Abo beginnt automatisch, wenn Sie es nicht vor dem Ende der Testphase kündigen. Apple empfiehlt in seiner Hilfe, ein Probeabonnement, das Sie nicht verlängern wollen, mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Probezeit zu kündigen.
Warum das für Sie wichtig ist: Drei Tage sind kurz genug, um es zu vergessen, und die App erinnert Sie selten daran. Das ist der Mechanismus, und er ist gewollt.
Dark Patterns
Eine Gestaltung, die eine Entscheidung leicht und die andere schwer macht: ein großer Knopf zum Abonnieren, ein winziges Kreuz zum Schließen, ein Weg zur Kündigung, der mehrere Bildschirme tief versteckt ist. Die Verbraucherzentrale nennt diese „manipulativen Gestaltungselemente“ beim englischen Namen, Dark Patterns, und zählt ausdrücklich den Abschluss oder die Verlängerung eines Abonnements zu ihren Zielen. Zur Kündigung schreibt sie: „Einige App- und Websitebetreiber verstecken solche Optionen absichtlich“ – durch „versteckte, wechselnde oder nicht vorhandene Menüpunkte“.
Warum das für Sie wichtig ist: Einen Namen dafür zu kennen hilft, weil er etwas benennt, das viele Menschen erleben und für ihre eigene Unaufmerksamkeit halten.
Wo das Abo wirklich verwaltet wird
Auf beiden Plattformen werden Abos, die über den Store abgeschlossen wurden, im Konto des Stores verwaltet, nicht in der App.
Warum das für Sie wichtig ist: Das ist die nützlichste praktische Tatsache dieser Ressource. Wer die App löscht, hat das Abo nicht gekündigt – ein Irrtum, der Monate an Abbuchungen kostet. Google schreibt es in seiner Hilfe unmissverständlich: „Wenn Sie die App deinstallieren, wird Ihr Abo nicht gekündigt“. Ein Hinweis zum Vokabular: Apple und Google nennen den Knopf „Abo kündigen“, und auch das deutsche Recht spricht von Kündigung. In dieser Ressource heißt es deshalb durchgehend „kündigen“.
Was auf diese Weise verkauft wird
Taschenlampen, QR-Code-Scanner, Dokumentenscanner, Hintergrundbild-Sammlungen, einfache Fotofilter, Horoskope, kleine Hilfsprogramme.
Warum das für Sie wichtig ist: Dinge, die das Smartphone schon selbst kann oder die sehr wenig wert sind. Genau dieses Missverhältnis ist das Warnsignal.
Die Erstattung
Apple und Google haben jeweils ein Verfahren, mit dem Sie eine Erstattung beantragen können. Bei Apple geht das über die Seite reportaproblem.apple.com: Dort wählen Sie „Ich möchte“ und dann „Eine Rückerstattung beantragen“. Apple nennt eine Wartezeit von „24 bis 48 Stunden“, bis Sie Neuigkeiten zu Ihrer Anfrage erhalten. Google beschreibt in seinen Erstattungsrichtlinien, dass Erstattungen für manche Käufe über das Google-Play-Abrechnungssystem möglich sind, ausdrücklich auch für In-App-Käufe einschließlich Abos; die Bedingungen hängen unter anderem vom Produkt und vom Land ab.
Warum das für Sie wichtig ist: Viele Menschen gehen davon aus, dass das Geld einfach weg ist, und fragen gar nicht erst nach. Ein Antrag kostet wenige Minuten, auch wenn niemand eine Erstattung garantieren kann.
C. Ein Beispiel aus der Praxis: ein Scanner für dreißig Euro im Monat
Ein Dokument muss eingescannt werden, ein einziges Mal, für ein Formular. Das erste Suchergebnis im Store lässt sich „kostenlos testen“.
- Die Testphase dauert drei Tage.
- Das Abo danach kostet dreißig Euro im Monat. Das steht in kleiner Schrift auf dem Bildschirm, auf dem man zum Starten tippt.
- Das Dokument wird gescannt. Die App wird noch am selben Nachmittag gelöscht.
Drei Tage später beginnt das Abo und läuft weiter, weil das Löschen der App es nicht gekündigt hat. Aufgefallen ist es vier Monate später, auf der Kreditkartenabrechnung. Hundertzwanzig Euro für einen einzigen Scan.
Was es verhindert hätte
- Vor dem Start lesen, was nach der Testphase passiert.
- Das Abo direkt nach dem Abschluss kündigen: Die Abbuchung beginnt dann gar nicht erst.
- Einmal im Monat die Liste der Abos ansehen. Das dauert etwa eine Minute.
- Bemerken, dass beide großen Smartphone-Systeme heute schon selbst Dokumente scannen können.
Der zweite Punkt ist der nützliche Trick: Kündigen Sie, sobald Sie die Testphase starten. Bei Google gilt für gekündigte Abos: „Wenn Sie ein Abo kündigen, können Sie es für den bereits bezahlten Zeitraum weiterhin nutzen“. Bei einer kostenlosen Testphase beenden manche Dienste den Zugang allerdings sofort mit der Kündigung. Schlimmstenfalls verlieren Sie also den Zugang etwas früher – die Abbuchung beginnt in keinem Fall.
D. Probieren Sie es aus: die Liste Ihrer Abos öffnen
Zehn Minuten, und die meisten Menschen finden etwas.
Schritt 1 – Die Liste finden
- iPhone: „Einstellungen“, dann Ihr Name, dann „Abonnements“.
- Android: im Play Store oben rechts auf das Profilbild tippen, dann „Zahlungen und Abos“, dann „Abos“. Direkt erreichbar ist die Übersicht auch über die Seite „Abos bei Google Play“ (play.google.com/store/account/subscriptions), auf die Googles Hilfe verweist.
- Nicht zur Hand? Bei Apple können Sie Abos auch online unter account.apple.com verwalten.
Schritt 2 – Alles lesen
- Auch Einträge, die inaktiv sind, aber erst vor Kurzem abgelaufen.
- Notieren Sie alles, was Sie nicht benennen können oder von dem Sie nicht wussten, dass es sich wiederholt.
Schritt 3 – Kündigen, was Sie nicht nutzen
- Tippen Sie beim jeweiligen Abo auf „Abo kündigen“. Apple erklärt: „Wenn keine Taste zum Kündigen angezeigt wird oder ein Ablaufhinweis in roter Schrift zu sehen ist, wurde das Abonnement bereits gekündigt.“
- Den bereits bezahlten Zeitraum können Sie in der Regel weiter nutzen. Deshalb ist es unbedenklich, eine Testphase direkt nach dem Start zu kündigen: Schlimmstenfalls endet der Zugang etwas früher.
- Wenn Sie die Familienfreigabe von Apple nutzen: Das Abo eines Familienmitglieds können Sie nicht kündigen. Das kann nur die Person, die es abgeschlossen hat.
Schritt 4 – Die Kontoauszüge prüfen
- Manche Abbuchungen erscheinen nicht in der Liste des Stores, vor allem wenn ein Dienst direkt abrechnet, etwa über eine eigene Website.
- Suchen Sie nach wiederkehrenden Beträgen auf Kontoauszug und Kreditkartenabrechnung, die Sie nicht zuordnen können. Bei Apple hilft die Suche im E-Mail-Postfach nach Belegen von Apple, um herauszufinden, mit welchem Konto etwas gekauft wurde.
- Taucht ein unbekannter Betrag auf der Handyrechnung auf, ist der Weg ein anderer: Dazu mehr in der Ressource „Unerwartete Kosten auf der Handyrechnung: das Signal lesen“.
Tragen Sie sich dafür eine wiederkehrende Erinnerung in den Kalender ein. Einmal im Monat genügt, und es ist die einzige zuverlässige Abwehr gegen etwas, das darauf angelegt ist, übersehen zu werden.
E. Videos, Artikel und weitere Ressourcen
Die Verbraucherzentralen und die Polizei erklären den Mechanismus und die Rechte in Deutschland, die Gesetzestexte zeigen die Regeln im Wortlaut; die deutschsprachigen Hilfeseiten von Apple und Google zeigen die genauen Schritte. Nur das Wort Fleeceware hat keine deutsche amtliche Entsprechung.
Deutsche Quellen
Verbraucherzentrale – Dark Patterns: So wollen Websites und Apps Sie manipulieren
Was Dark Patterns sind, wie sie zu Abos und verlängerten Verträgen führen, wie sie die Kündigung erschweren und wo Sie solche Erfahrungen melden können.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/dark-patterns-so-wollen-websites-und-apps-sie-manipulieren-58082
Verbraucherzentrale – Kündigungsbutton & Co. – Mehr Schutz bei langfristigen Verträgen
Der Kündigungsbutton seit Juli 2022, die elektronische Bestätigung und die Kündigungsfrist von höchstens einem Monat.
https://www.verbraucherzentrale.de/digi-tools/kuendigungsbutton-101692
Bürgerliches Gesetzbuch – § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
Der Gesetzestext zum Kündigungsbutton: Beschriftung, Bestätigungsseite, Bestätigung der Kündigung und was gilt, wenn der Button fehlt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/312k.html
Bürgerliches Gesetzbuch – § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
Die Regel zur Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ beim Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags.
https://dejure.org/gesetze/BGB/312j.html
Verbraucherzentrale – Digital Fairness Act: EU-Pläne gegen Online-Manipulation und Abofallen
Warum kostenlose Testphasen zur Abofalle werden und was die EU plant – mit dem klaren Hinweis, dass noch nichts beschlossen ist.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinedienste/digital-fairness-act-euplaene-gegen-onlinemanipulation-und-abofallen-124123
Verbraucherzentrale – Musterbrief: Abo stoppen
Die Vorlage für den Fall, dass ein Anbieter ein ungewolltes Abo direkt abrechnet.
https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/digitale-welt/ungewollte-abos/abo-stoppen-40731
Verbraucherzentrale – In-Game- und In-App-Käufe: Wenn virtueller Spielspaß teuer wird
In-App-Käufe, manipulative Gestaltung und wie Sie ungewollte Käufe auf iOS und Android verhindern.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/apps-und-software/ingame-und-inappkaeufe-wenn-virtueller-spielspass-teuer-wird-12941
Polizeiliche Kriminalprävention – Abofallen
Wie sich Abofallen als kostenlose Dienste tarnen, worauf Sie vor der Anmeldung achten und wie Sie auf unberechtigte Forderungen reagieren.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/abofallen/
klicksafe – So nutzt Ihr Kind Apps sicher
Warum „kostenlos“ bei Apps nicht immer kostenlos heißt. Relevant, wenn das Smartphone mit Kindern geteilt wird.
https://www.klicksafe.de/apps
Apple – Ein Abonnement von Apple kündigen
Der genaue Weg auf dem iPhone: Einstellungen, Ihr Name, Abonnements – und der Hinweis zur Probezeit.
https://support.apple.com/de-de/118428
Apple – Eine Rückerstattung für Apps oder Inhalte anfordern, die bei Apple gekauft wurden
Der Antrag über reportaproblem.apple.com und die Wartezeit auf eine Antwort.
https://support.apple.com/de-de/118223
Google Play – Abos bei Google Play kündigen, pausieren oder ändern
Wo Abos auf Android verwaltet werden, und der Satz, den Sie sich merken sollten: Deinstallieren kündigt nicht.
https://support.google.com/googleplay/answer/7018481?hl=de
Google Play – Informationen zu den Erstattungsrichtlinien von Google Play
Wann Google Käufe und Abos erstattet und wo Sie den Antrag stellen.
https://support.google.com/googleplay/answer/2479637?hl=de
Links geprüft am 26. September 2026, ergänzt am 9. Oktober 2026. Falls sich eine Adresse geändert hat, genügt meist die Suche nach dem Titel auf der Website der Einrichtung.
F. Das Cyber-Welfare-Framework: Kompetenzen, Bewusstsein, Sicheres Verhalten
Diese Lektion gehört zur Säule Bewusstsein, Stufe FL2 – Einsteiger. Es geht um digitales Bewusstsein für einen Mechanismus, der eher Verbraucherschutz als Sicherheit betrifft. Er gehört trotzdem hierher, weil er genauso funktioniert: Er setzt darauf, dass niemand hinsieht.
Kompetenzen
- Die Liste der Abos auf beiden Plattformen finden und lesen.
- Eine Testphase sofort kündigen, ohne das bereits Bezahlte zu verlieren.
- Für eine versehentliche Abbuchung eine Erstattung beim Store beantragen.
Für Fachleute und Organisationen
- Die App-Abos auf dienstlichen Geräten prüfen, wo wiederkehrende Beträge leicht untergehen.
Bewusstsein
- Verstehen, dass das Löschen einer App ihr Abo nicht kündigt.
- Dark Patterns als gewollte Gestaltung erkennen, nicht als eigene Unaufmerksamkeit.
- Wissen, dass all das legal ist und deshalb nichts es automatisch für Sie aufhält.
Für künftige Trainerinnen und Trainer sowie Botschafterinnen und Botschafter
- Dark Patterns mit dem Vokabular der Verbraucherzentralen benennen. Viele Menschen sind erleichtert, wenn sie hören, dass die Verwirrung beabsichtigt war.
Sicheres Verhalten
- Die Liste der Abos einmal im Monat ansehen.
- Testphasen in dem Moment kündigen, in dem Sie sie starten.
- Eingebaute Funktionen des Smartphones den Apps vorziehen, die sie nur nachbauen.
Für Organisationen
- In-App-Käufe auf verwalteten Geräten einschränken.
G. Fragen zum Weiterdenken
- Wann haben Sie die Liste Ihrer Abos zuletzt geöffnet? Wissen Sie, wo sie zu finden ist?
- Gibt es auf Ihrer Kreditkartenabrechnung oder Ihrem Kontoauszug wiederkehrende Beträge, die Sie nicht benennen könnten?
- Haben Sie schon einmal eine App gelöscht und angenommen, damit sei das Abo gekündigt?
- Für wie viele Apps zahlen Sie, die etwas tun, was das Smartphone schon selbst kann?
H. Was Sie jetzt tun können
Die Empfehlungen (R) und Sicherheitsmaßnahmen (MS) aus der Cyber-Welfare-Datenbank, die hier greifen.
Vor der Installation
- R26 – Die offiziellen App-Stores: Laden Sie Apps nur aus offiziellen App-Stores, und nur solche, nach denen Sie selbst gesucht haben.
- R25 – Die Echtheit einer App: Prüfen Sie eine App, bevor Sie sie installieren – den Entwickler und, bei „kostenlosen“ Apps, die Angaben zu In-App-Käufen.
- MS7 – Lesen Sie, was nach der Testphase passiert, auf dem Bildschirm, auf dem Sie zum Starten tippen: Preis, Zeitraum, automatische Verlängerung.
Mindestschritt: Und die praktische Regel: Kündigen Sie die Testphase, sobald Sie sie starten. Der Zugang läuft meist weiter, die Abbuchung beginnt nicht.
Dauerhaft
- MS12 – Prüfen Sie wiederkehrende Abbuchungen so regelmäßig wie alles andere, was mit Ihren Konten verbunden ist.
- R22 – Apps, die Sie nicht mehr nutzen: Löschen Sie sie – aber erst, nachdem Sie das Abo gekündigt haben, nie vorher.
- R8 – Anmeldebenachrichtigungen für Ihre Konten: Aktivieren Sie die Benachrichtigungen Ihrer Konten. Wenn Ihre Bank oder Ihr Kartenanbieter Benachrichtigungen zu Zahlungen anbietet, schalten Sie auch diese ein: So fällt eine unerwartete Abbuchung schnell auf.
Wenn Sie sich von einer App oder Website in ein Abo gedrängt fühlen, rät die Verbraucherzentrale: „melden Sie das den Verbraucherzentralen“. Ihre Musterbriefe helfen auch dann, wenn ein Anbieter ein ungewolltes Abo direkt und nicht über den Store abrechnet. Wurde ein solches Abo über eine Website abgeschlossen, suchen Sie dort nach der Schaltfläche „Verträge hier kündigen“; fehlt sie, können Sie nach § 312k BGB jederzeit und ohne Kündigungsfrist kündigen.
Kurz gesagt
- Versteckte Abos in Apps sind legal, deshalb hält die Prüfung im Store sie nicht auf.
- Das Löschen der App kündigt das Abo nicht: Es hängt am Konto des Stores.
- Kündigen Sie die Testphase, sobald Sie sie starten: Die Abbuchung beginnt dann nicht.
- Sehen Sie einmal im Monat in die Liste Ihrer Abos. Das ist die einzige zuverlässige Abwehr.
- Für eine versehentliche Abbuchung können Sie bei Apple und Google eine Erstattung beantragen. Nachfragen kostet wenige Minuten.
Weitere Ressourcen dieses Kurses
Verwandte Kosten und Prüfungen:
- Unerwartete Kosten auf der Handyrechnung: das Signal lesen
- In-App-Käufe und Kinder: zwei Einstellungen, die sie verhindern
- Gefälschte App-Bewertungen: warum die Sterne wenig sagen
Entdecken Sie weitere ergänzende Ressourcen aus den Kursen des Programms „Schützen Sie Ihre digitale Privatsphäre“.
Wenn Sie den ganzen Weg gehen möchten: Das Cyber-Welfare-Programm ist kostenlos und für alle offen.










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